Code of Conduct

für die sportainable gUG (haftungsbeschränkt), die von ihr getragene Denkfabrik sportainable, den Verein zur Förderung der Denkfabrik sportainable e.V. sowie das Nachwuchsnetzwerk sportainableCONNECT – nachfolgend zusammenfassend sportainable genannt

1. Präambel

Die sportainable gUG ist die gemeinnützige Trägerin der Denkfabrik sportainable für nachhaltigen Sport. Zwecke der sportainable gUG sind die Förderung von Wissenschaft und Forschung in Hinsicht auf die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen von 2015, die Förderung des Natur- und Umweltschutzes, die Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung im Sport sowie die Förderung einer nachhaltigen Sportkultur.

Die sportainable gUG verwirklicht diesen Zweck in der Gestaltung der Denkfabrik sportainable. Die Denkfabrik sportainable ist eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung in Gestalt eines internationalen Netzwerks von Expert:Innen und Partnerorganisationen aus Wissenschaft und Praxis sowie jungen Forschenden, die sich der nachhaltigen Sportentwicklung widmen. 

Der gemeinnützige Verein zur Förderung der Denkfabrik sportainable e.V. verfolgt den Zweck der Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie Bildung und Erziehung auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und verwirklicht diesen Zweck insbesondere durch die Förderung von Forschungsprojekten und Veranstaltungen, wie sie zum Beispiel die Denkfabrik sportainable in Trägerschaft der sportainable gUG durchführt.


sportainableCONNECT ist ein Netzwerk, das Menschen auf der Plattform LinkedIn verbindet.

Die bezeichneten Entitäten werden im Folgenden zusammenfassend sportainable genannt.

Die in diesem Code of Conduct definierten Werte und Grundsätze bestimmen das Verhalten und den Umgang der Mitglieder und Funktionsträger:innen intern und gegenüber Außenstehenden beim Engagement und der Zusammenarbeit von sportainable. Alle an sportainable beteiligten Personen verpflichten sich, diesen Verhaltenskodex anzuerkennen und einzuhalten. Von unseren Partnern erwarten wir, dass sie diesen Code of Conduct respektieren.


2. Werte und Grundsätze

Alle an sportainable beteiligten Personen sind insbesondere dazu aufgerufen:

  • sich aktiv für den Schutz der natürlichen Ressourcen einzusetzen,
  • auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Energie und Materialien zu achten,
  • die Prinzipien der sozialen Gerechtigkeit und Gemeinwohlorientierung zu respektieren,
  • eine Kultur der Zusammenarbeit und Offenheit zu fördern und
  • die folgenden Bestimmungen zu beachten.


Wir stehen für ethisches Verhalten und Integrität in allen Projekten und Initiativen. Jegliches Handeln, das im Widerspruch zu unseren Werten und Grundsätzen steht, verletzt diesen Code of Conduct.

3. Verantwortung für den Umgang miteinander

Der Umgang zwischen den Mitgliedern sowie mit Repräsentant:innen und sonstigen Partnern soll stets durch Respekt und Wertschätzung geprägt sein. Jeder soll die Möglichkeit haben, seine Ideen einzubringen und sich bestmöglich zu entfalten.

Niemand darf aufgrund seiner ethnischen Herkunft, Hautfarbe, sexuellen Identität, Religion, Weltanschauung, Behinderung, seines Alters oder aufgrund seines Geschlechts diskriminiert oder benachteiligt werden. Wir fördern die Chancengleichheit und respektieren die Strukturen, Gebräuche und Traditionen anderer Kulturen.

Wir legen großen Wert auf eine offene Kommunikation. So sollen interne Konflikte möglichst vermieden werden. Treten diese trotzdem auf, werden sie offen, konstruktiv und auf Augenhöhe gelöst.

4. Besondere Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen

Sport spielt in der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen eine besondere Rolle. Deshalb bedürfen Kinder und Jugendliche im sportainable-Kontext eines besonderen Schutzes. Wir wollen sicherstellen, dass alle an sportainable beteiligten Personen die Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention, die damit verbundenen Rechte und das Wohlergehen von im sportainable-Kontext involvierten Kindern und Jugendlichen respektieren. Dies gilt in Hinsicht auf

  • die Einhaltung der Kinderrechte: Wir erkennen die UN-Kinderrechtskonvention an und verpflichten uns, die Rechte aller Kinder und Jugendlichen zu respektieren und zu fördern. Wir setzen uns aktiv dafür ein, dass Kinder und Jugendliche in allen Belangen, die sie betreffen, gehört werden.
  • den Schutz vor Missbrauch und Vernachlässigung: Wir verpflichten uns, eine sichere Umgebung zu schaffen, in der Kinder und Jugendliche vor physischem, emotionalem und sexuellem Missbrauch geschützt sind.
  • die Förderung der Teilhabe: Wir ermutigen Kinder und Jugendliche, ihre Meinungen zu äußern und aktiv an Entscheidungen teilzunehmen, die sie betreffen.
  • den verantwortungsvollen Umgang mit Informationen: Wir schützen die Privatsphäre und Vertraulichkeit von Kindern und Jugendlichen und gehen verantwortungsvoll mit ihren persönlichen Daten um. Informationen über Kinder und Jugendliche dürfen nur mit deren Einwilligung oder im besten Interesse des Kindes weitergegeben werden.
  • die Förderung von Bildung und Entwicklung: Wir unterstützen die Bildung und persönliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und bieten ihnen Zugang zu Ressourcen, die ihr Wachstum fördern. Wir respektieren das Recht jedes Kindes auf Bildung und setzen uns dafür ein, Barrieren abzubauen.

5. Verantwortung im Umgang mit Informationen und Daten

Im Zusammenhang mit durchgeführten Kooperationen kommt es stets zum Austausch von Daten und Informationen. Der Schutz dieser Daten und Informationen hat für uns höchste Priorität. Wir verpflichten uns zum verantwortungsvollen Umgang mit sämtlichen Daten und Informationen, egal ob es sich um personenbezogene Daten, Unternehmensdaten oder vertrauliche Informationen handelt. Unsere Datenverarbeitung erfolgt transparent und ist auf das notwendige Minimum beschränkt. In allen Projekten und Kooperationen berücksichtigen wir gesetzliche Vorgaben (z.B. DSGVO) und aktuelle Sicherheitsstandards, um einen maximalen Datenschutz und den Schutz von Geschäftsgeheimnissen zu gewährleisten.

6. Verpflichtung auf die allgemeinen Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis

Gemäß den Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft legen außerhochschulische Forschungseinrichtungen unter Beteiligung ihrer wissenschaftlichen Mitglieder die Regeln für gute wissenschaftliche Praxis fest, geben sie ihren Angehörigen bekannt und verpflichten sie – unter Berücksichtigung der Besonderheiten des einschlägigen Fachgebiets – zu deren Einhaltung.

Jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler trägt die Verantwortung dafür, dass das eigene Verhalten den Standards guter wissenschaftlicher Praxis entspricht.

Zu den Prinzipien gehört es insbesondere, lege artis zu arbeiten, strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die eigenen und die Beiträge Dritter zu wahren, alle Ergebnisse konsequent selbst anzuzweifeln sowie einen kritischen Diskurs in der wissenschaftlichen Gemeinschaft zuzulassen und zu fördern.

7. Verantwortung im Umgang mit gewerblichen Schutzrechten

Wir respektieren und schützen die gewerblichen Schutzrechte und das geistige Eigentum aller Beteiligten. Hierzu gehören zum Beispiel Markenrechte, Patente, Designs, Urheberrechte oder sonstige Rechte an Knowhow und Technologien. Sollten in Kooperationen neue gewerbliche Schutzrechte entstehen, werden die Parteien eine gesonderte Regelung hierzu treffen.

8. Bestechung und Korruption

Die Beachtung der Gesetze gegen Bestechung und Korruption in der ganzen Welt ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung; sie spiegelt unsere Entschlossenheit, mit dem höchsten Maß an Integrität und Ehrlichkeit zu handeln, wider. sportainable akzeptiert keine Form der Bestechung oder Korruption.

9. Verstoß gegen den Code of Conduct

Die Einhaltung dieses Code of Conduct ist wichtig, um die Glaubwürdigkeit und den Erfolg von sportainable zu gewährleisten. Verstöße werden nicht toleriert. Maßnahmen bei Verstößen sind, je nach Art und Schwere, Verwarnungen, Schulungsmaßnahmen oder bei schweren Verstößen der Ausschluss aus sportainable. Alle Beteiligten sind aufgerufen, Verstöße vertraulich der Compliance-Beauftragten zu melden.

10. Schlussbestimmungen

Dieser Code of Conduct wird regelmäßig auf seine Aktualität überprüft und bei Bedarf angepasst. Uns ist bewusst, dass dieser Code of Conduct nur als Orientierung dienen kann und nicht jeden Einzelfall abschließend behandelt. Die Geschäftsführung der sportainable gUG steht in Zweifelsfällen stets als Ansprechpartner zur Verfügung.

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